Deutschland – das Land der Erben? So sieht es jedenfalls aus, wenn man den zahlreichen Artikeln und Studien zu diesem Thema der letzten Zeit glauben darf. Der Wohlstand, den die Nachkriegsgeneration erarbeitet hat, geht nun verstärkt auf die Folgegenerationen über. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schätzt in einer aktuellen Studie, dass zwischen den Jahren 2012 und 2027 in Deutschland bis zu 400 Milliarden Euro pro Jahr vererbt werden. Damit werde gut ein Viertel mehr hinterlassen und verschenkt als bisher angenommen.
Es gibt allerdings deutliche regionale Unterschiede. Die größten Erbschaften verzeichnet demnach Hessen. Hier gaben 24 Prozent der Befragten an, dass ihre Erbschaft über 100.000 Euro lag. Bayern und Hamburg liegen hier ebenfalls über 20 Prozent. Solche hohe Erbschaften kommen im Saarland (zehn Prozent), in Berlin (acht Prozent) und allen neuen Bundesländern deutlich seltener vor. In Sachsen-Anhalt liegt der Anteil der Erbschaften oberhalb von 100.000 Euro bei nur fünf Prozent, in Sachsen bei sechs Prozent.
Zu beachten ist bei diesen Angaben allerdings, dass es sich um vererbtes Geldvermögen (Bargeld, Bankeinlagen, Wertpapiere etc.) oder Immobilienvermögen handelt. In diesen Fällen ist es für den Erblasser und auch die Erben meist relativ unproblematisch, den Wert des Nachlasses zu ermitteln. Anders sieht es beim übrigen vererbten Sachvermögen (gehobener Hausrat, Kunstwerke, Sammlungen) aus.
Über diese Fälle schweigen sich die Statistiken weitgehend aus. Im Jahr 2008 taxierte die Bundesbank das Geldvermögen der Bundesbürger auf 4,5 Billionen Euro, das Sachvermögen auf 4,8 Billionen Euro. Während ein hinterlassenes Geldvermögen für die Erben im Regelfall nicht zu Problemen führt und ein Immobilienerbe durch die Zuziehung eines Maklers ebenfalls ohne Schwierigkeiten veräußert werden kann, stellt sich die Lage bei einem Nachlass, der aus (möglicherweise) kostbaren Handschriften, Porzellansammlungen, Gemälden, antiken Möbeln oder alten Büchern besteht deutlich komplizierter dar. Nur selten ist ein Erbnehmer in der Lage deren Wert verlässlich einzuschätzen oder weiß, auf welche Weise einzelne Erbstücke gewinnbringend veräußert werden können.
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Quellen:
https://www.zeit.de/wirtschaft/2017-08/erben-vermoegensuebertragung-gestiegen-erbrecht-steuern
https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/08/PD17_291_736.html